Zahlreiche Organisatoren waren wegen der 2017 eingeführten drastischen Preisanhebung der Gesellschaft zum Schutz der Urheberrechte vor Gericht gezogen, nachdem Verhandlungen mit der Sabam zu keinem Ergebnis geführt hatten.
Das Gericht gab den Klägern mit seinem heutigen Urteil Recht, indem es von der Gesellschaft fordert, die Tariferhöhung zurückzunehmen.
Die Veranstalter von Konzerten und Musikfestivals hatten letztes Jahr im Durchschnitt 30 Prozent mehr an die Organisation abführen müssen, ohne dass es im Gegenzug eine Verbesserung der Dienstleistung gegeben hätte.
belga/mh