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Mietrecht: Neue Regeln schützen Studenten und Wohngemeinschaften besser

16.03.201811:11
  • Recht
Hausschlüssel
Illustrationsbild: Jonas Hamers/Belga

Mieter und Vermieter aufgepasst: Ab September treten Änderungen in den Mietverträgen in Kraft. Das hat das Wallonische Parlament diese Woche beschlossen. Die Wallonie hat bei der 6. Staatsreform die Zuständigkeit für die Mietverträge übernommen. Diese Gelegenheit nutzt das Parlament jetzt, um einige Lücken zu schließen.

Die größten Änderungen betreffen neue Wohnformen, so gibt es jetzt neue Verträge extra für Studenten, für Wohngemeinschaften und auch einen speziellen Vertrag für Menschen, die in einer prekären finanziellen Situation sind.
Außerdem können Mietverträge jetzt auch für außergewöhnliche Wohnungen abgeschlossen werden, also zum Beispiel für entsprechend ausgebaute Container, Jurten, Wohnwagen oder sogar Baumhäuser.

Die neuen Mietverträge sollen insbesondere Studenten neue Rechte und Sicherheiten gewähren: Ab dem 1. September können Studenten den Mietvertrag für ihr Kot egal wann kündigen, wenn sie zwei Bedingungen beachten: Sie müssen erstens zwei Monate vor dem Auszug Bescheid sagen und zweitens noch für die Dauer von drei Monaten Miete bezahlen.

Letzeres entfällt, wenn der Mietvertrag im Einverständnis mit dem Vermieter beendet wird, wenn der Student sein Studium abbricht oder wenn eine Person, die den Studenten finanziell unterstützt, stirbt.
Der neue Mietvertrag sieht auch vor, dass Studenten ihre Wohnung während einem Auslandssemester untervermieten dürfen, allerdings nur in Absprache mit dem Vermieter.

Mit dem Vertrag für Wohngemeinschaften betritt die Wallonie Neuland. Dazu gab es bisher keine vorgefertigten Vertragsmodelle, aber weil es immer mehr WGs gibt, war es auch hier an der Zeit zu handeln. In dem Vertrag werden nicht nur Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter definiert, sondern auch die Rechte und Pflichten der Mieter untereinander. Zum Beispiel wird festgelegt, wie Miete und Nebenkosten aufgeteilt werden, wer welche Möbel in der Wohnung besitzt oder wie nach einem Nachfolger gesucht wird.

Außerdem gibt es eine Solidaritätsklausel. Die besagt, dass Mieter für Verfehlungen ihrer Mitbewohner aufkommen müssen. Also wenn einer die Miete nicht bezahlt oder etwas kaputt macht, müssen der oder die anderen Mitbewohner dafür gerade stehen.

Der Vermieter kann den Mieter in Zukunft dazu zwingen, den Beweis zu erbringen, dass er für seine vorherige Wohnung die letzten drei Monatsmieten bezahlt hat. Damit darf sich der Vermieter ein Bild davon machen, ob der Kandidat auch pünktlich und regelmäßig zahlt. Dieser Punkt wurde von der neuen Mehrheit aus Liberalen und Christdemokraten eingebracht. Die Sozialisten stimmten dagegen, weil sie finden, dass Mieter manchmal aus gutem Grund ihre Miete nicht bezahlen, zum Beispiel weil die Wohnung in schlechtem Zustand ist.

 

Anne Kelleter

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