Zur Geschichte: Im Juni 2016 bemerkten zwei Polizeibeamte der Polizeizone Zaventem, wie ein Mann eine rote Fußgängerampel missachtete und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr brachte. Als die Beamten, darunter eine Frau, den Mann anhielten, beschimpfte er sie.
Die Frau solle sich gefälligst einen Job suchen, der für eine Frau geeignet sei, so der Mann. Außerdem spreche er nicht mit Frauen, "die dreckige Hure" solle schweigen.
Daraufhin erstatteten die Polizisten Anzeige. Wie jetzt bekannt wurde, verurteilte das Gericht Erster Instanz in Brüssel den Mann im November 2017 zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro - unter anderem wegen Sexismus.
Das Antisexismus-Gesetz war im August 2014 eingeführt worden. Soweit bekannt, gab es seitdem landesweit offiziell 25 Anzeigen. Das polizeiliche Erfassungssystem muss allerdings noch entsprechend reformiert und das Gesetz noch bekannter gemacht werden, sagt das Institut für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das Urteil beweise aber, dass das Antisexismus-Gesetz keinesfalls überflüssig sei, so das Institut.
Es gibt nämlich auch Kritik. Das Urteil sei gerecht, beweise aber nicht den Mehrwert eines Antisexismus-Gesetzes. Dieses lasse noch viel zu viel Interpretationsspielraum. Es gehe vor allem darum, die Mentalität zu verändern.
vk