Lange war es nur ein Versprechen, je nach Blickwinkel auch ein Schreckgespenst. Doch jetzt ist der Minimaldienst im Streikfall bei der SNCB so gut wie Realität. Ab kommendem Mittwoch, dem 7. März, soll die Prozedur startklar sein.
Konkret heißt das dann: Jeder Streik bei der Bahn muss acht Tage im Voraus angekündigt werden. Drei Tage vor dem Termin muss dann jeder Mitarbeiter mitgeteilt haben, ob er an dem Ausstand teilnehmen will oder nicht. Auf dieser Grundlage des verfügbaren Personals muss die SNCB dann einen Notfahrplan erstellen. Ziel ist es, den Zugreisenden zumindest eine Grundversorgung anbieten zu können.
Die Gewerkschaften waren von Anfang an gegen die Pläne Sturm gelaufen. Bei den Diskussionen mit der Direktion über die konkrete Umsetzung der Regelung haben sie zuletzt nur noch gemauert. Dennoch haben die verschiedenen SNCB-Teilgesellschaften jetzt angekündigt, am kommenden Mittwoch die letzten Modalitäten festzulegen, die es dann erlauben, den Minimaldienst ab sofort in die Tat umzusetzen.
Als Reaktion kündigten die Gewerkschaften ihrerseits rechtliche Schritte an. Man will gegen das entsprechende Gesetz klagen. Vor welchem Gericht sie klagen und welche Argumente sie ins Feld führen wollen, ist noch nicht bekannt.
Roger Pint