Jambon hatte seinen Unmut darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Verteidiger im Prozess gegen Abdeslam unter anderem auf Formfehler plädiert hatte.
"Die Gewaltenteilung sei und bleibe aber ein Grundprinzip unserer Demokratie", erklärte Premier Michel. Die Aussprache war offensichtlich nötig. Die flämische sowie die frankophonen und deutschsprachigen Anwaltskammern waren nach Äußerungen des N-VA-Innenministers Jan Jambon auf die Barrikaden gegangen. Jambon hatte scharfe Kritik an Sven Mary geübt, dem Anwalt von Salah Abdeslam.
Mary machte im Brüsseler Prozess um eine Schießerei in Forest unter anderem Formfehler geltend und forderte auf dieser Grundlage eine Einstellung des Verfahrens. So etwas könne er nicht nachvollziehen, sagte Jambon, nicht in einem solchen Zusammenhang. Ein Formfehler dürfe keinesfalls zu einem faktischen Freispruch führen, sagte Jambon.
Es folgte ein Sturm der Entrüstung. Justizvertreter sahen darin eine unerhörte Einmischung der Regierung in ein laufendes Gerichtsverfahren, eben eine Missachtung des Prinzips der Gewaltenteilung.
Vor diesem Hintergrund hatten die beiden großen Anwaltskammern also auf ein Treffen mit dem Premierminister gedrängt. Im Anschluss ließ das Kabinett des Premiers verlauten, dass sich alle Beteiligten noch einmal uneingeschränkt zu diesem Prinzip bekannt hätten. Der Rechtsstaat sei nicht verhandelbar.
Roger Pint
Jambon und die NV-A wenden auch nur eine altbekannte Taktik an: man sagt etwas unerhörtes, gibt sich danach unschuldig und missverstanden, aber die Aussage bleibt bestehen, wodurch die öffentliche Meinung nach und nach mit unsäglichen Ideen durchsetzt wird.
Einmal mehr zeigt sich, dass Premierminister Michel nur noch ein Brandlöscher ist für die vielen Feuer, die die NV-A anzündelt, ein Vasall der flämischen Nationalisten.
Ist es nicht absolut skandalös, dass sich ein Premierminister eines "Erste Welt" Rechtstaates im 21. Jahrundert offiziell zu einem Grundprinzip jeder Demokratie - der Gewaltentrennung - bekennen muss?
Hallo Herr Hezel,
Wie ich sehe fällt es Ihnen und auch Herrn Pint (mittlerweile verbessert) offensichtlich schwer von Rechtsstaat zu reden. Mir geht es ähnlich und ich muss mich immer überwinden das für die scheinbar korrekte Schreibweise zusätzliche S einzufügen, denn RECHTS hat meines Erachtens keinen Staat verdient.
Vielleicht könnte ein Germanist Hilfestellung leisten, warum ein Staat, in dem Recht herrscht nicht auch Rechtstaat heißt. ?
Bin fündig geworden. Bei dem „störenden“ S in RechtSstaat handelt es sich um ein sogenanntes „Fugen-S“, das in bestimmten zusammengesetzten Wörtern eingesetzt wird, um beide Wörter miteinander zu verbinden...
Herrn Jambon wird es nicht kümmern. Da ihm die Gewaltenteilung als Bestandteil eines Staates, in dem Recht gilt, nicht bekannt zu sein scheint, ist ihm ein RECHTSstaat wohl ohnehin lieber als ein Rechtstaat.
Ja die liebe Gewaltenteilung. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Jan Jambon einen Rechtsanwalt, bzw. dessen Vorgehen kritisiert. Ein Rechtsanwalt ist aber nicht Bestandteil der Justiz. Unter Justiz versteht man doch alle staatlichen Einrichtungen die mit der Rechtsprechung zu tun haben, und dazu gehören definitif nicht die Rechtsanwälte.
Davon einmal abgesehen dass sowohl Rechtsanwälte als auch Magistrate regelmässig die Politik der Regierung kritisieren, warum sollte dies nicht auch umgekehrt möglich sein.
Ist ein Rechtsanwalt (und sein Treiben) inzwischen schon unantastbar?
Lesen sie den Artikel noch einmal Herr Schumacher. Herr Jambon hat sich mit seiner Kritik an der Verteidigungsstrategie von Herrn Mary (über die man sicher geteilter Meinung sein kann) als Innenminister in ein laufendes Gerichtsverfahren eingemischt. Ob er dies nun beabsichtigte oder ob es nur aus Ignoranz geschah, ist dies der Versuch, die Entscheidung des Gerichtes zu beeinflussen. Ein bestimmtes Gerichtsverfahren zu beeinflussen, in dem ein Urteil über einen bestimmten Beschuldigten zu sprechen ist, ist etwas anderes, als z.B. Kritik an einem Gesetzgebungsverfahren zu äußern oder generell die Funktionsweise der Gerichtsbarkeit zu kritisieren.
Dass sie diesen Unterschied nicht erkennen bzw. nicht als Missachtung der Gewaltenteilung anerkennen liegt wahrscheinlich an ihrer Sympathie für die N-VA und deren Protagonisten, die demokratische Regeln wohl erst noch lernen müssen.
Ich erlaube mir nicht einfach die Meinung anderer zu übernehmen sondern mir selbst ein Bild zu machen, und dies anhand der Originalaussagen des Herrn Jambon.
In der Sendung "De zevende dag" ging die Frage und Antwort über die Taktik des Herrn Sven Mary. Nur ist diese Taktik nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Das Gericht hat nicht zu entscheiden ob Herr Mary diesen Antrag hätte stellen sollen oder nicht, genausowenig wie das Gericht zu entscheiden hat ob Herr Mary mit dem goldenen Mercedes oder dem pinken Porsche zur Verhandlung kommt. Es ist also keine Sprache von Einmischung in ein laufendes Verfahren.
Das Gericht hat zu entscheiden ob es einen Verfahrensfehler gibt der einen Freispruch erlaubt oder eventuell sogar ob Herr Mary ohne Mandat und Auftrag seines Kunden überhaupt einen solchen Antrag stellen darf. Über diese Themen hat Herr Jambon sich aber nicht geäussert, so dass keine Einmischung vorliegt.
Herr Schumacher, auch das Interview in "De zevende dag" sollten sie sich noch einmal ganz genau anhören - Herr Jambon hat gesagt: "ich findet, dass ein Anwalt dafür sorgen muss, dass jemand eine gerechte Strafe erhält" - womit er anscheinend nicht versteht, welche Aufgabe ein Anwalt hat, nämlich nicht für eine "korrekte" Strafe zu sorgen, als ob es keinen Freispruch mehr gäbe, sondern für seinen Klienten den besten Ausgang des Prozesses zu erreichen, also auch einen Freispruch! Ein Anwalt ist kein Moralapostel, sondern ein professionneller Verteidiger. Wenn Jan Jambon diesen essentiellen Unterschied nicht versteht, ist er entweder inkompetent oder, wovon ich ausgehe, ein Populist, der den Prozess anstelle der Justiz machen will, um auf Stimmenfang zu gehen. Falls sie sich ein noch genaueres Bild machen wollen: sinnieren sie ein wenig über der Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Recht (Justiz).
So etwas nennt man wohl Beratungsresistenz Herr Schumacher.
Selbstverständlich ist die Verteidigungsstrategie Bestandteil eines Gerichtsverfahrens, was sonst? Herr Mary argumentiert mit Verfahrens- bzw. Formfehlern und das Gericht wird selbstverständlich darüber zu entscheiden haben, ob es diesen Argumenten folgt oder nicht.
Es ist ihr gutes Recht, dies dennoch anders zu sehen und sich gegen die Meinung der Anwaltskammern und wohl der Mehrheit der Juristen in diesem Land zu stellen. Damit gehören sie zur Gruppe derjenigen, die zur Verteidigung der Werte des „christlichen Abendlandes“ bereit sind, diese Werte über Bord zu schmeißen. Die Gewaltenteilung gehört mit Sicherheit dazu.
Glücklicherweise widersprechen sie zum Schluss ihrer eigenen Argumentation.
„Das Gericht hat zu entscheiden, ob es einen Verfahrensfehler gibt der einen Freispruch erlaubt...“
Herr Jambon hat sich auch dazu geäußert, indem er sagte, ein Formfehler dürfe in diesem Fall nicht zu einem Freispruch führen.
Eine deutlichere Einmischung eines Ministers in ein laufendes Verfahren kann es gar nicht geben.
Nun Herr Hezel, ich bin ganz bei Ihnen. Auch ich finde dass ein Anwalt alle bestehenden rechtlichen Mittel nutzen soll/kann/darf/muss. Das Problem ist nicht der Anwalt sondern die Gesetzeslücke und genau diese Gesetzeslücke versucht die jetzige Regierung zu schliessen, daher der Hinweis darauf dass ein Fehler in einem Verfahren (in Zukunft) nicht mehr zu einem Freispruch führen darf/kann. Herr Jambon weist damit auf einen Gesetzvorschlag hin und greift nicht ein ein laufendes Verfahren ein. Allerdings kritisiert er (in meinen Augen zu Unrecht) den Anwalt, was ihm ja auch einen Protest der Anwaltskammern (nicht der Justiz) eingebracht hat.
Sie lenken etwas vom eigentlichen Thema ab, aber was sie eine "Gesetzeslücke" nennen, ist einfach nur die Anwendung des Gesetzes in der dafür vorgesehenen Form.
Ihnen ist schon klar, dass Form und Inhalt ein Ganzes bilden und miteinander verknüpft sind? Wenn ihnen "Formfehler" egal sind, dann müsste es ihnen auch egal sein, beispielsweise ihr "Knöllchen" für's Falschparken oder eine Vorladung vor Gericht in niederländischer oder französischer Sprache zu erhalten...
Herr Leonard !
Ihre Aussage : "Herr Jambon hat sich auch dazu geäußert, indem er sagte, ein Formfehler dürfe in diesem Fall nicht zu einem Freispruch führen."
ist ganz einfach falsch. Verstehen Sie kein Niederländisch oder ist Ihr NVA Hass soweit dass Sie den Menschen (schon wieder) Aussagen in den Mund legen die diese nie gemacht haben? Hätten Ihre roten Kameraden und Freunde sich mehr darum gekümert Gesetzeslücken zu schliessen anstatt legale Wege zu finden sich noch an den Ärmsten zu bereichern und sich die Taschen voll zu stopfen, wäre unsere Justiz wohl kaum in der Situation in der sie sich jetzt befindet. Und am lamentablen Zustand der Justiz trägt die NVA zu 100 % keine Schuld.
Herr Schumacher, das hat er in der Tat wörtlich so nicht gesagt, dem Sinn nach aber wohl, und es ist noch viel schlimmer denn er sagt: "wenn ein Prozedurfehler gemacht wurde, sollte vielleicht der gesamte Prozess neu begonnen werden."
Sollen Prozesse also so lange wieder von vorn begonnen werden, bis sie Herrn Jambon's Rechtsempfinden geziemen? Und das soll keine Einmischung der Exekutive in die Judikative sein?
Es ist immer das Gleiche Herr Schumacher. Bei Ihnen und der NVA. Wenn ihre Argumente widerlegt sind, lenken sie auf ein anderes Thema oder es heißt: „Nein, das habe ich nicht gesagt“, „Nein, das hat er nicht gesagt“, „Nein, das habe ich nicht so gemeint“.
Populismus in seiner reinsten Form.
Doch, er hat es gesagt und auch so gemeint.
Jambon hat seine Kritik auf die Arbeit von Abdeslam-Verteidiger Mary und auch auf das Verfahren gegen Abdeslam bezogen. Punkt.
P.S. Ich hege keinerlei Hass auf niemanden (ok, bei Erdogan bin ich mir nicht mehr so sicher) selbst nicht auf populistische Politiker und ihre Claqueure. Ach ja, mein bisher einziger roter Freund war ... Winnetou.
Was hat Jambon denn nun gesagt? Da der BRF keine Links duldet, hier zwei Kernzitate, laut DE TIJD:
„Een advocaat moet ervoor zorgen dat iemand een correcte straf krijgt. Dat Mary nu de vrijspraak vraagt, is echt twee straten te ver.“
„Als procedurefouten gemaakt werden, moet het proces misschien worden overgedaan, maar dit kan toch niet tot vrijspraak leiden?“
Er äussert sich eindeutig zu dem laufenden Verfahren.
Die Retourkutsche der Anwälte kampostwendend:
« Ook Hugo Lamon van de Orde van Vlaamse Balies is boos: 'Minister Jambon lijkt niet te weten wat de rol van een advocaat in een rechtsstaat is.'
Het is volgens Lamon ook niet aan een minister om te zeggen wat een advocaat mag doen. 'Het is de gewoonte dat in een hangende zaak ministers en parlementsleden een terughoudendheid respecteren, precies om te vermijden dat misplaatste druk wordt uitgeoefend op een rechter.“
Herr Schumacher liegt also falsch.
Wer verdreht hier was? Wenn man anderen ein Zitat oder einen Ausspruch in den Mund legt ist man ein kleiner fieser lügenden Verleumder und Integrant. Die Aussprache des Herrn Jambon ist auf VRT nachzusehen und nachzuhören.
Wenn er gesagt hat : "„Als procedurefouten gemaakt werden, moet het proces misschien worden overgedaan, maar dit kan toch niet tot vrijspraak leiden?“ so bezog er sich eindeutig auf ein neues Gesetz welches laut Regierungsabkommen (von Geens?) vorgelegt werden soll um zu verhindern dass Mörder, Vergewaltiger, Terroristen oder Drogenbarone wegen einer fehlenden Übersetzung oder eines falsch platzierten Kommas freikommen. Er hat das eindeutig nicht auf das laufende Verfahren bezogen. Ausserdem ist das wohl die Meinung fast aller Belgier, ausser vielleicht einiger roten "populistische Politiker und ihre Claqueure".
Auf Ihre, bei Populisten üblichen Beschimpfungen möchte ich hier nicht eingehen.
Wenn die Zitate nicht korrekt sind, dann bringen Sie doch Ihre Version.
Jambon bezieht sich mit den „zwei Straßen zu weit“ eindeutig auf dieses laufende Verfahren, und auch das mit dem Freispruch fällt in diesem Zusammenhang. Das sieht die Flämische Anwaltskammer genauso. Aber bitte, ich lasse mich gerne von Ihnen durch Fakten überzeugen.
Ein Detail noch: Jambon gebraucht das Imperfekt „werden“ statt des Präsens „worden“: „Wenn Prozedurfehler gemacht wurden…“ Eindeutig bezogen auf den laufenden Prozess.
Jan Jambon kein Jurist. Dennoch könnte man erwarten, dass er als Minister Begriffe wie Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz kennen sollte.
Einem Rechtsanwalt steht es frei, auch einen Freispruch zu fordern, wenn er glaubt, das begründen zu können. Er ist kein Hilfsorgan der Anklage, das dafür zu sorgen hat, dass der Angeklagte eine „korrekte Strafe“ bekommt.
Es bedarf wohl keiner weiteren Exkurse, um zu verdeutlichen, wer "ein kleiner fieser lügenden Verleumder und Integrant (? gemeint ist wohl Intrigant)" ist.
Dennoch bin ich der Meinung, dass diese Beschimpfungen mit der Netiquette dieses Forums nicht vereinbar sind.
Wer andere verleumdet, indem er auf imaginäre rote Kameraden und Freunde verweist, sich vor allem aber nicht unter Kontrolle hat, verdeutlicht nur seine wahren Absichten.
Herr Leonard erfindet Aussagen von Herrn Jambon ("er sagte, ein Formfehler dürfe in diesem Fall nicht zu einem Freispruch führen"), Herr Hezel weiss was Herr Jambon meinte als er nichts gesagt hat ("das hat er in der Tat wörtlich so nicht gesagt, dem Sinn nach aber wohl") und mir werden Aussprüche von Herrn Leonard in den Mund gelegt die ich nie gesagt habe ("Nein, das habe ich nicht gesagt“, ..., „Nein, das habe ich nicht so gemeint“.) Aber ich bin angeblich der Populist. Wer anderen ein Zitat ...
Herr Schleck ! Googeln Sie vrt nu, die Lupe oben rechts, "De zevende daag' eingeben, Woche vom 5-11/2 und 3. Proces Abdeslam und dann ab Minute 20.:
"We hebben in het regeerakoord geschreven dat een procedurefout nooit tot vrijspraak kan leiden .... misschien overgedaan... 2 straaten ..."
Er bezieht sich also ausdrücklich auf eine Gesetzesänderung und nicht auf ein laufendes Verfahren.