Nach Angaben des wallonischen Mobilitätsministers Carlo Di Antonio tritt die Maßnahme am 1. Juli in Kraft. Derzeit gilt eine Dreimonatsfrist zwischen dem Ablegen der theoretischen Prüfung und dem praktischen Teil des Examens.
Die Erleichterung wird allerdings nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Kandidaten mindestens 18 Jahre alt sind und mindestens 30 Stunden praktische Erfahrung nachweisen.
An den genauen Modalitäten wird nach Angaben des Ministers noch gearbeitet.
belga/rkr