Erst schweigt er, dann will er also gar nicht mehr kommen. Salah Abdeslam hatte ja schon erklärt, dass er das Strafgericht in Brüssel nicht anerkennt. Jetzt will er diese Linie also offensichtlich konsequent durchziehen. Für die Opfer und Angehörigen bedeutet das wohl, dass sie ihre Hoffnung begraben können, aus dem Mund des Angeklagten Näheres zu erfahren.
Für das Verfahren an sich hat seine neuerliche Entscheidung aber keinen Einfluss. Abdeslam kann durchaus auch in Abwesenheit abgeurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte ja am Montag für ihn und auch für seinen Mitangeklagten jeweils 20 Jahre Haft gefordert.
Denkbar wäre, dass Abdeslams Anwalt, Sven Mary, jetzt sein Mandat niederlegt. Doch auch das würde den Prozess nicht stören. In dem Fall gäbe es schlicht und einfach kein Plädoyer der Verteidigung.
Bis auf weiteres soll Abdeslam dennoch in der Haftanstalt im nordfranzösischen Vendin-le-Vieil bleiben. Dorthin war er eigentlich nur für die Dauer des Prozesses verlegt worden. Wann Abdeslam wieder in das Hochsicherheitsgefängnis Fleury-Mérogis südlich von Paris zurückgebracht werden soll, ist noch offen.
Abdeslam gilt als einziger Überlebender des Terrorkommandos, das am 13. November 2015 in Paris bei mehreren Attacken ein Blutbad angerichtet hatte. Dieselbe Gruppe hatte auch die Anschläge vom 22. März in Brüssel durchgeführt. Das Brüsseler Verfahren betrifft aber eine Schießerei in der Brüsseler Stadtgemeinde Forest, die sich kurz vor Abdeslams Festnahme im März 2016 ereignet hatte.
Roger Pint