Eine Registrierung soll für mehr Transparenz bei der Bestimmung der zwischen Sterbebegleitung und Euthanasie angesiedelten Grenzfälle sorgen. Die dazu nötigen administrativen Schritte seien auf der Grundlage eines Pilotprojektes verbessert worden, teilt das Krankenhaus mit.
Die Prozedur habe sich in der Praxis bewährt und sei jetzt auch klar für eine offizielle Anwendung.
belga/rkr