Man fühlt sich inzwischen fast schon an die Debatten über die Legalisierung der Abtreibung oder der Sterbehilfe erinnert. Von allen Seiten hagelt es Kritik an der Migrationspolitik der Regierung - vor allem aber an einem Gesetzesvorschlag von Asylstaatssekretär Theo Francken und Justizminister Koen Geens. Und das beginnt schon bei den Begrifflichkeiten. Die Regierung spricht auf Französisch von "visites domiciliaires". Übersetzen könnte man das mit "Hausbesuchen". Die flämische Formulierung spricht für den Begriff "Wohnungsbetretungen".
Hausbesuch? Wohnungsbetretung? "Man muss die Dinge beim Namen nennen", sagt Jean-Marc Picard von der frankophonen und deutschsprachigen Anwaltskammer avocats.be. Hier handelt es sich um nicht mehr und nicht weniger als eine Hausdurchsuchung. Man verschafft sich Zugang zur Wohnung eines abzuschiebenden Ausländers oder der eines Dritten, der den Migranten beherbergt. Und das ist ein drastischer Eingriff in die Privatsphäre.
"Und eben deshalb, weil es hier um eine Hausdurchsuchung geht, braucht man Sicherheitsriegel", sagt Picard. Der Gesetzesvorschlag sieht zwar vor, dass immer noch ein Untersuchungsrichter besagte "Wohnungsbetretung" genehmigt. Allerdings, so wendet der Sprecher der Anwaltskammer ein, man verlange eigentlich nur von dem Untersuchungsrichter, dass er seinen Segen gibt, die Akte dann aber anderen überlässt. "Und das geht nicht!" In einem vergleichbaren Fall habe jedenfalls der Verfassungsgerichtshof das betreffende Gesetz gekippt.
Gefährliches Gesetz
Jean-Marc Picard wird am Dienstag Gelegenheit haben, die Bedenken seiner Vereinigung auch den Parlamentariern gegenüber vorzubringen. Er wird nämlich im zuständigen Ausschuss angehört. Soviel ist klar: Die frankophonen und deutschsprachigen Anwälte werden dem Gesetzesvorschlag wohl nicht ihren Segen geben.
Und sie sind da beileibe nicht die einzigen. Die Brüsseler Zeitung Le Soir veröffentlicht am Dienstag gleich zwei offene Briefe: Einer kommt von einem Zusammenschluss von Forschern im Bereich Politikwissenschaften, der andere von acht Verfassungsrechtlern. Beide Gruppen sind sich einig: Ein solches Gesetz sei gefährlich, rüttele an den Grundprinzipien des Rechtsstaates.
Fast wörtlich hört man solche Bedenken inzwischen aber auch aus der MR, obgleich die ja eigentlich Teil der föderalen Koalition ist. Im Lütticher Stadtrat haben die örtlichen Liberalen jedenfalls Farbe bekannt. Sie stimmten für eine Resolution, die sich ganz klar gegen das Gesetzesvorhaben ausspricht. "Wir sind der Ansicht, dass der Text verfassungswidrig und unverhältnismäßig ist", begründete Christine Defraigne, die MR-Fraktionsvorsitzende im Lütticher Stadtrat, ihr Abstimmungsverhalten.
Also, nochmal zum Mitschreiben: Die Lütticher MR trägt eine Resolution mit, in der eine Regierung, der die MR angehört, kritisiert wird. Pikanter wird das, wenn man sich vor Augen hält, dass eben diese Christine Defraigne als Senatsvorsitzende sogar auch auf dem Brüsseler Parket aktiv ist. Hier handele es sich aber nicht um eine Rebellion oder dergleichen, sagt Defraigne. "Wir wollen hier nur unsere Bedenken zum Ausdruck bringen, eben was die Wahrung der Grundrechte angeht." Das gehöre schließlich auch zur DNA der Liberalen, zum genetischen Erbgut.
Appel der Freimaurer-Loge
Die Lütticher scheinen hier also den Brüsseler Parteikollegen buchstäblich ins Gewissen zu reden. Das haben im Übrigen vorher auch schon andere versucht. Die Zeitung Le Soir hatte am Wochenende ein bemerkenswertes Dokument veröffentlicht, das aber eigentlich gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Es handelte sich offensichtlich um einen Brief, in dem sich die Freimaurer-Loge "Le droit humain" an die Gesinnungsgenossen im Parlament wendet.
"Le droit humain" ist eine der fünf großen, historischen Freimaurer-Obedienzen in Belgien. Es kommt eher selten vor, dass solche Appelle an die Öffentlichkeit kommen. "Le droit humain" appelliert eindringlich jedenfalls an alle Freimaurer im Parlament, gegen das Gesetz zu stimmen, und zitiert dabei sogar aus Texten der Freimaurertraditionen.
Hervé Hasquin, ehemaliger MR-Minister und bekennender Freimaurer, ist allerdings eher unglücklich angesichts der jüngsten Ereignisse. Hier würden doch wieder nur alte Verschwörungstheorien unterhalten. Davon abgesehen habe der Aufruf von "Le droit humain" formal keinen Wert. Es sei eine Meinungsäußerung. Punkt. Dennoch, so meinte auch schon Le Soir in seinem Leitartikel: Die Kritik ist inzwischen so laut und kommt aus so vielen Ecken, dass man sie eigentlich nicht mehr überhören könne...
Roger Pint