Statt wie bisher zwischen Prozent und fünf Prozent bei bescheidenen Wohnungen wird der Satz in Flandern jetzt generell auf sieben Prozent festgelegt.
Bei bescheidenen Wohnungen erfolgt eine Kürzung in Höhe von 5.600 Euro.
vrt/b/fs
Flandern passt die Einregistrierungsgebühr beim Haus-und Wohnungskauf an. Sie soll vereinfacht werden.
Statt wie bisher zwischen Prozent und fünf Prozent bei bescheidenen Wohnungen wird der Satz in Flandern jetzt generell auf sieben Prozent festgelegt.
Bei bescheidenen Wohnungen erfolgt eine Kürzung in Höhe von 5.600 Euro.
vrt/b/fs