Der Beamte aus der Informantenverwaltung war in Erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten Haft verurteilt worden.
Kurz nach dem Anschlag auf das jüdische Museum im Oktober 2014 hatte der Polizist einen Tipp zur Waffe des Täters nicht an die Anti-Terror-Einheit weitergeleitet. Nach Auffassung der Berufungsrichter ist nicht bewiesen, dass der Beamte dies vorsätzlich tat.
belga/vrt/jp