Schon mehr als eine Million Belgier haben die Seite mypension.be inzwischen konsultiert. Dort kann man einsehen, mit welchem Alter man in Pension gehen kann und wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird.
Die Seite soll eine Entscheidungshilfe sein, wenn man zum Beispiel eine Frühpension in Betracht zieht. Bislang war es schon möglich, das Stichdatum einzusehen - also den Tag, an dem man sich in die Rente verabschieden kann. Jetzt wird die Zeitreise aber dann doch mal richtig konkret.
Am Steuer der Zeitmaschine sitzt kein geringerer als der Föderale Pensionsminister Daniel Bacquelaine, der in der RTBF die neuen Funktionen demonstrierte. "Nehmen wir mal an, der Arbeitnehmer hat 2010 angefangen zu arbeiten ... Dann kann er frühestens 2052 in Rente gehen und bekäme dann eine Pension in Höhe von 1.775 netto."
Aber Daniel Bacquelaine und seine Verwaltung haben jetzt nicht doch allen Ernstes die Glaskugel erfunden. "Was wir hier machen, das ist eine Projektion", stellt Johan Janssens, stellvertretender Direktor des Föderalen Pensionsamtes klar. "Wenn Sie sich jetzt in mypension.be einloggen und noch 30 Jahre arbeiten müssen, dann basieren wir uns auf die Daten, über die wir verfügen. Wir können die Laufbahn natürlich nicht vorhersehen", sagt Janssens.
Mehrere Unbekannte
Konkret: "Wenn man jetzt mypension.be konsultiert, dann geht das System davon aus, dass man im derzeitigen Job bleibt und diese Laufbahn unverändert bis zur Rente fortsetzt", erklärt Sarah Scaillet, Geschäftsführerin des Föderalen Pensionsamtes.
Das gilt zum Beispiel auch für die Summe, die das System ausspuckt. Der Betrag, das ist der Betrag im Hier und Jetzt. Das System kann ja zum Beispiel nicht die Inflation vorhersehen. Oder, um es drastisch zu sagen: Wer weiß, ob wir im Jahr 2052 überhaupt noch in Euro zahlen.
Andere Unbekannte: Die Rentengesetzgebung. Niemand weiß, ob das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht nochmal erhöht wird, ob nicht vielleicht die Pensionen gekürzt werden. Der angegebene Betrag oder auch der Stichtag, all das ist also bis zuletzt nicht verbindlich. Aber, so sagt die Chefin des Föderalen Pensionsamtes: "Wir werden natürlich den Simulator immer auf den neuesten Stand bringen, also zum Beispiel etwaige Gesetzesänderungen sofort in die Berechnungen integrieren."
Hier geht es aber nicht nur darum, in eine manchmal ziemlich ferne Zukunft zu blicken. "Dieses Werkzeug kann für den einen oder anderen auch eine Entscheidungshilfe sein", sagt Sarah Scaillet, "etwa wenn jemand sich beruflich umorientieren und sich selbständig machen will. Auf mypension kann man dann sehen, welche Rente man zumindest schon mal sicher hat."
Jeder sollte mypension.be einsehen
Doch unabhängig davon, ob man nun einfach nur neugierig ist, oder tatsächlich ein wirkliches Interesse an diesen Daten hat: Jeder sollte eigentlich mal sein Profil auf mypension einsehen, rät Johan Janssens. Einfach nur, um zu überprüfen, ob die Daten vollständig sind, ob wirklich alle Arbeitsstellen vermerkt sind. Das Pensionsamt könne nur das registrieren, was ihm von den jeweiligen Arbeitgebern mitgeteilt wird.
Das gilt insbesondere dann, wenn man im Ausland gearbeitet hat. Solche Infos kann dann der Betreffende selbst nachreichen, damit die Akte eben möglichst vollständig ist.
Der einfachste Weg, sein Profil auf mypension.be einzusehen, das ist ein Chipkartenleser, den man an den Computer anschließt: Ausweis rein, und schwupps, kann man in die Glaskugel schauen.
Roger Pint