Der Priester soll es versäumt haben, die Justiz über die Selbstmordabsichten eines Mannes informiert zu haben, der sich ihm anvertraut hatte. Der Mann hatte sich später tatsächlich das Leben genommen.
Der Priester berief sich auf das Beichtgeheimnis, die Justiz argumentiert mit dem Berufsgeheimnis. Dieses darf gebrochen werden, wenn das Leben einer Person unmittelbar bedroht ist.
belga/cd