Der Mann gehört zu den Flüchtlingen, die im Maximilian-Park campiert haben und von der Polizei aufgegriffen wurden. Zur Begründung heißt es, das Ausländeramt habe gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen und nicht gründlich geprüft, ob der Mann in seiner Heimat verfolgt wird.
So sieht es die Europäische Menschenrechtskonvention vor. Auch habe der Mann nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, sein Anliegen vorzutragen.
Der Mann stammt nach eigenen Angaben aus der Unruheprovinz Darfour und gehört zu einer Bevölkerungsgruppe, die dort von Völkermord bedroht ist. Jetzt wird geprüft, ob der Mann eventuell schon in Italien oder Frankreich war, bevor er nach Belgien einreiste. Entsprechend dem Dublin-Abkommen müsste er dort Asyl beantragen.
vrt/sh