Laut Gesetz müssen Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft in Gent ordnete die Unterbringung der Elfjährigen in einer Erwachsenenpsychiatrie an, weil kein freier Platz in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie zu finden war.
Ein Psychiater habe diese Lösung angesichts der Krisensituation des Kindes als die beste bezeichnet. Niemand sei glücklich über diese Situation, hieß es von Justizseite.
belga/mh - Illustrationsbild: Nicolas Materlinck/BELGA