Der Beamte ist nun für mehrere Wochen krankgeschrieben. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen, dennoch setzte die Staatsanwaltschaft ihn kurze Zeit später wieder auf freien Fuß. Dies ist nach Ansicht der Polizeigewerkschaft NSPV ein falsches Signal.
Die Staatsanwaltschaft erklärt, sie könne den Frust verstehen. Der Untersuchungsrichter hätte in diesem Fall aber keine Untersuchungshaft angeordnet. Dennoch werde die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit weiter untersuchen. Eine Strafverfolgung sei weiterhin möglich.
vrt/okr - Foto: Laurie Dieffembacq/Belga