Das Ceta am Mittwoch erneut ein Thema war, ist quasi noch ein Überbleibsel von den hitzigen Verhandlungen, die vor knapp einem Jahr im gleichen Konzertierungsausschuss geführt worden sind. Da hatten die Vertreter der Parlamente gesagt, dass sie ihr Einverständnis zu einer Unterzeichnung von Ceta nur dann geben werden, wenn noch ein paar Bedingungen erfüllt werden.
Und eine dieser Bedingungen war eben, dass Belgien den Europäischen Gerichtshof anruft, um die Vereinbarkeit von Ceta mit Europäischem Recht zu prüfen - und der Beschluss dazu ist am Mittwoch tatsächlich gefasst worden. Belgien wird also den EuGH um Klärung bitten, ob Ceta so, wie es zurzeit zwischen der EU und Kanada vereinbart ist, tatsächlich rechtskonform mit europäischem Recht ist.
Investitions-Schiedsverfahren
Tatsächlich sind es aber nur ein paar Teile des Abkommens, für die nachgefragt werden soll - vor allem die Bereiche zum sogenannten Investitions-Schiedsverfahren. Das ist das Verfahren, in dem Unternehmen, also Investoren, ganze Staaten oder Regierungen vor privaten Schiedsgerichten verklagen können.
Die drei Parlamente der Wallonie, der Französischen Gemeinschaft und von Brüssel haben da ganz erhebliche Bedenken gegen. Sie glauben, dass es nicht richtig ist, solche Streitfälle von privaten Gerichten entscheiden zu lassen. Diese privaten Gerichte könnten zu leicht abhängig von privaten Geldgebern sein, jedenfalls nicht unabhängig. Und in diesem Punkt hoffen die Gegner von Ceta, dass der Europäische Gerichtshof diese privaten Schiedsgerichte als nicht vereinbar mit dem europäischen Recht einstuft.
Ceta im Extremfall nicht ratifizieren
Wenn der EuGH die Zweifel Belgiens tatsächlich bestätigen würde, dann würden die drei Parlamente, die jetzt auf die Anfrage beim Europäischen Gerichtshof bestanden haben, Ceta im Extremfall nicht ratifizieren. Und damit würden sie dann tatsächlich verhindern, dass Ceta zu hundert Prozent in Kraft treten kann. Denn schon ein Nein der 38 nationalen und regionalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten, die über Ceta abstimmen dürfen, reicht aus, um ein vollkommenes Inkrafttreten von Ceta zu verhindern.
Ein erster Teil von Ceta wird ja jetzt schon am 21. September in Kraft treten. Aber die umstrittenen Bereiche, zum Beispiel eben auch die Teile, in denen es um die genannten Schiedsgerichte geht, diese Teile können erst nach der Ratifizierung in Kraft treten.
Bis der Europäische Gesichtshof zu der belgischen Anfrage Stellung bezieht, könnte allerdings noch einige Zeit vergehen. Experten gehen davon aus, dass es wohl rund eineinhalb Jahre dauern wird, bis der EuGH sich äußert.
Kay Wagner - Illustrationsbild: Patrick Kovarik/AFP