Demnach sollen Zeitarbeiter, die länger als drei Monate bei einem Unternehmen beschäftigt sind, bei den Sozialwahlen mit abstimmen dürfen. Im Falle eines Streiks sollen Zeitarbeiter das Recht haben, zu arbeiten, wenn sie es wünschen. Bisher ist das verboten.
Lachaert wies darauf hin, dass es neben dem Streikrecht auch das Recht auf Arbeit gebe.
In Belgien gibt es rund 390.000 Interim-Beschäftigte.
belga/est - Archivbild: Jonas Roosens/BELGA