Sie sehen durch das Verbot das Schächten bedroht, ein traditioneller Ritus, den beide Religionen praktizieren.
Bis zum Schluss hatten Moslems und Juden gehofft, das Dekret noch abwenden zu können. Der Vorsitzende des israelitischen Zentralkonsistoriums, Philippe Markiewicz, hatte Parlamentspräsident André Antoine (CDH) noch dazu aufgerufen, doch vor der Abstimmung den Staatsrat anzurufen. Der könne klären, ob das neue Gesetz überhaupt rechtsgültig sei. Doch bei Antoine sei er auf Granit gestoßen, so Markiewicz vor der Abstimmung. Das finde er schade in einer aufgeklärten Demokratie.
Die Abgeordneten des Wallonischen Parlaments hatten mit Juden und Moslems im Vorfeld mehrmals über das geplante Dekret gesprochen. Markiewicz hatte dabei mit indirekten Nazi-Vergleichen für Unmut bei den Abgeordneten gesorgt.
Das Schlachten nicht betäubter Tiere wird jetzt ab 1. Juni 2018 in der Wallonie verboten. Rituelle Schlachtungen ohne Betäubung können noch bis September 2019 vorgenommen werden - ein Entgegenkommen in Richtung Religionsgemeinschaften.
Beobachter gehen davon aus, dass Juden und Moslems sich damit nicht zufrieden geben werden. Es könnte Einspruch beim Staatsrat oder gar dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geben. Flandern bereitet ein ähnliches Verbot vor.
Kay Wagner - Illustrationsbild: Jim Hollander (epa)