Da ist er also doch: Der garantierte Minimaldienst im Streikfall bei der Nationalen Eisenbahngesellschaft SNCB. Die Maßnahme steht schon im Regierungsabkommen. Ursprünglich hatte es geheißen, dass sie schon 2015 auf die Schienen gesetzt werden sollte. Das scheiterte aber zunächst daran, dass sich Gewerkschaften und Direktion innerhalb der SNCB nicht auf die Eckpunkte einigen konnten. Die Gewerkschaften lehnen eine Minimaldienstleistung im Streikfall kategorisch ab. Ende vergangenen Jahres war die dritte und letzte Frist abgelaufen.
Transportminister François Bellot hat inzwischen die Akte in die Hand genommen. Und der legt jetzt also einen Entwurf vor. Demnach müssen alle Personalmitglieder spätestens 4 Tage vor Beginn eines Streiks mitteilen, ob sie daran teilnehmen wollen oder nicht. Tun sie das nicht oder ändern sie zwischendurch noch ihre Meinung, dann droht eine Disziplinarstrafe.
Auf der Grundlage der Zahl der Arbeitswilligen soll ein Notfahrplan erstellt werden. Ziel ist, dass Zugreisende 24 Stunden vor Streikbeginn wissen, ob ihr Zug fährt oder nicht. Die Möglichkeit einer Zwangsverpflichtung soll es aber nach wie vor nicht geben, da das mit dem Streikrecht kollidieren würde.
Transportminister Bellot wollte die Berichte bislang nicht kommentieren. Nach Informationen von Het Laatste Nieuws und L'Echo soll der Entwurf "in den kommenden Wochen" dem Ministerrat unterbreitet werden.
Reaktionen von Gewerkschaftsseite
Die christliche Eisenbahngewerkschaft hat mit Befremden auf die Vorschläge von Bellot reagiert. Die Gewerkschaft erklärte, dass es dadurch nicht mehr möglich sein werde, vier Tage vor einem Streik Konzertierungsgespräche zu führen und Kompromisse zu finden. Man wolle die Texte des Vorschlags aber zuerst unter die Lupe nehmen.
Auch die sozialistische Gewerkschaft wies den Vorschlag des Ministers zurück. Bellot sei auf dem falschen Weg. Der Vorschlag sei nicht produktiv, antisozial und verstoße gegen das Streikrecht.
RoP/belga/cd - Foto: belga