Bei rituellen Schlachtungen soll das Verbot aber erst ab September 2019 greifen. Dafür hat sich der zuständige Ausschuss im Wallonischen Parlament am Freitagvormittag ausgesprochen.
Der Gesetzestext, der von den Abgeordneten Josy Arens (CDH) und Christine Defraigne (MR) eingereicht worden war, wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen.
Das Wallonische Parlament stimmt am 17. Mai über die Vorlage ab.
Das in der Wallonie und auch in Flandern geplante Schächtverbot hatte schon im Vorfeld zu Protesten in der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft geführt.
belga/rtbf/est - Illustrationsbild: Jim Hollander/EPA