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Terror-Anschläge von Brüssel: Status der Opfer soll sich verbessern

02.05.201718:14
  • Terror-Anschläge von Brüssel
Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Brüsseler Anschlägen vom 22. März 2016 am Dienstag in Brüssel
Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Brüsseler Anschlägen vom 22. März 2016 am Dienstag in Brüssel

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den Brüsseler Anschlägen vom 22. März vergangenen Jahres hat am Dienstag eine Reihe von Empfehlungen verabschiedet, durch die sich die Lage der Opfer und Hinterbliebenen verbessern soll. Die Vorschläge der Kommission können jetzt in ein Gesetz einfließen, das ganz grundsätzlich den Status von Terroropfern regeln soll.

Der Verband für Opfer und Hinterbliebene von Terroranschlägen V-Europa klatscht Beifall. Die am Dienstag verabschiedeten Maßnahmen seien ein bedeutender Schritt nach vorn, um Opfer und Hinterbliebenen von Terroranschlägen in Zukunft die administrative Bewältigung der Folgen eines Anschlags zu erleichtern.

Bislang war das für die Betroffenen der Anschläge vom 22. März oftmals ein Rennen von einer Instanz zur anderen - eine zusätzliche Belastung zu dem Trauma der Anschläge. Unterschiedliche Versicherungen hatten unterschiedliche Vorschriften, Regeln in der Wallonie sahen anders aus als in Brüssel oder Flandern, mal war die Region, mal der Föderalstaat zuständig, ein erstes Gutachten wurde beim zweiten Mal als nicht verwertbar bewertet, etc.

Das soll künftig anders laufen. Die Betroffenen sollen es mit nur einer Person zu tun bekommen, die alles für sie in die Hand nimmt. Finanzielle Vorleistungen übernimmt der Föderalstaat und holt sich das Geld anschließend von Versicherungen zurück. Mit einem Ausweis werden sich die Opfer als solche kenntlich machen können.

An der Übernahme der Empfehlungen in das geplante Gesetz zum Status von Terroropfern besteht kaum Zweifel. Die Empfehlungen wurden am Dienstag einstimmig im Untersuchungsausschuss angenommen.

Kay Wagner - Bild: Benoit Doppagne/BELGA

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