Die Justiz kam zu dem Schluss, dass der Staat ihnen Schaden zufügte, durch die intensive Nutzung einer bestimmten Landebahn.
Es handelte sich um die Landebahn 01, deren verstärkte Nutzung ein Kernpunkt des sogenannten Anciaux-Plans war, der von 2004 bis 2011 in Kraft war, benannt nach dem damaligen Mobilitätsminister.
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht bekannt.
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