Diese Entscheidung hat die zuständige Regulierungsbehörde für das Post- und Telekommunikationswesen (IBPT) getroffen.
Zur Begründung führte die Behörde an, dass die von Bpost angefragte Tariferhöhung eine Gewinnmarge von über 15 Prozent mit sich bringen würde. Dies ist mehr als gesetzlich erlaubt ist.
belga/mh - Bild: Jasper Jacobs/BELGA