5 Kommentare

  1. Wir wissen, Justitia ist blind. Das hat seinen Grund, denn sie soll ohne Ansehen der Person urteilen. Könnte es sein, dass sie in besonderen Fällen auf einem Auge weniger blind ist?

  2. Zuerst mal ein kräftiges TERÖÖÖ. Bühnenreif diese Argumentation.
    Man stelle sich mal vor, welche Auswirkungen solch ein Urteil haben kann auf zukünftige eigentlich Unterhaltspflichtige.
    Oder, gibt es da zweierlei Maß?

  3. War doch schon klar: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Man kann doch den Ex-König nicht vor Gericht bringen, das wäre ja eine Majestätsbeleidigung. Manchmal kann man Justitia wirklich nicht verstehen.

  4. das ist der juristische Gipfel: da wird jahrelang um den heißen Brei (Sperma) ´rumgeredet und jetzt kommt dieser volksverblödende Richterspruch auf den Tisch !
    Justiz, wie tief bist du gesunken . . 3 x Pfui . . .

  5. Am besten also schon als Baby niemals "Papa" oder "Vater" flüstern, sondern immer laut und deutlich "Verräter" rufen. Man weiß ja nie...