Die Affäre um die syrische Familie aus Aleppo sorgt schon seit Monaten für einen erbitterten Streit vor den Gerichten. Das Ehepaar mit seinen zwei Kindern hatte ein humanitäres Visum in Belgien beantragt, und das über die belgische Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut. Asylstaatssekretär Francken lehnte das Gesuch ab.
Daraufhin wollte die Familie das Visum über Gerichte einklagen. Die Sache ging bis zum Europäischen Gerichtshof, der urteilte, dass die Staaten nicht verpflichtet sind, solche humanitären Visa zu erteilen.
Und nach Informationen der Zeitung Het Laatste Nieuws erlitt die Familie jetzt noch eine zweite Niederlage: Demnach hat der so genannte Rat zur Schlichtung von ausländerbezogenen Streitfällen das Gesuch ebenfalls abgelehnt.
Der N-VA-Asylstaatssekretär Theo Francken betrachtet das als einen Sieg auf der ganzen Linie. Die Entscheidung der Berufungsinstanz bedeute zwei Dinge: Erstens: Er ist tatsächlich nicht verpflichtet, humanitäre Visa zu erteilen, und zweitens: Die in dieser Geschichte verhängten Zwangsgelder sind hinfällig.
Der belgische Staat war zuvor zu einer Geldbuße verurteilt worden für jeden Tag, an dem die Familie die Aufenthaltsgenehmigung nicht bekommt. Francken ist überzeugt, dass diese Forderung von inzwischen über 500.000 Euro jetzt für nichtig erklärt werden kann.
hln/rop - Foto: Laurie Dieffembacq/BELGA