Damit soll die Lohnentwicklung in Belgien gebremst werden, um Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus den Nachbarländern auszugleichen. Dies ist eine der wichtigsten Forderungen der Föderalregierung zur Sanierung des Haushaltes.
Die früheren Föderalregierungen hatten am Ausgleich der Lohndifferenzen unter Bezug auf das Referenzjahr 1996 gearbeitet. Dieses Ziel ist inzwischen erreicht. Jetzt geht es um das sogenannte "historische Lohnhandicap" aus den Jahren vor 1996.
Die Reform wurde vergangenen Monat bereits von den Sozialpartnern bei der Ausarbeitung des Rahmentarifabkommens berücksichtigt und ist damit bereits in die Lohnentwicklung der nächsten zwei Jahre eingeflossen.
rtbf/b/sh - Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)