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Haushaltssorgen und Gesetz zur 'machbaren Arbeit'

24.02.201716:1524.02.2017 - 18:00
  • Föderalregierung
Finanzminister Johan Van Overtveldt
Finanzminister Johan Van Overtveldt

Der Föderalregierung drohen offenbar neue Haushaltssorgen. Nach Presseinformationen ist das Budget der Sozialen Sicherheit im Begriff, zu entgleisen. Parallel dazu hat die Regierung anscheinend auch ihre Einnahmen wieder zu hoch eingeschätzt. Hier wirft also möglicherweise schon eine neue Sparrunde ihre Schatten voraus.

"Die Regierung hat ihre Einnahmen zu hoch eingeschätzt". Diese Schlagzeile auf der Titelseite der Wirtschaftszeitung L'Echo ist inzwischen fast schon austauschbar geworden, in dem Sinne, dass sich in regelmäßigen Abständen die Geschichte zu wiederholen scheint. Unter der Regierung Michel hat es quasi vor jeder Haushaltskontrolle geheißen, dass sich die Koalition verschätzt hat, dass die Einnahmen geringer ausfallen als veranschlagt.

Diesmal sind es die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und aus der Quellensteuer, die problematisch sind: über 300 Millionen Euro weniger als gedacht. Die MR-Haushaltsministerin Sophie Wilmès bestätigte in der RTBF die negative Entwicklung; das habe sich im Übrigen Ende letzten Jahres schon abgezeichnet.

Das ist aber nicht alles. Für Sorgenfalten sorgen offenbar vor allem die Ausgaben in der Sozialen Sicherheit. Kernproblem: Der Index steigt schneller als erwartet. Sprich: die Gehälter der Beamten, aber vor allem die diversen Sozialleistungen müssen früher angehoben werden als geplant.

Die Rechnung, die La Libre Belgique der Regierung präsentiert, fällt gesalzen aus: Sollten sich die Zahlen bestätigen, dann muss die Regierung bei ihrer ersten Haushaltskontrolle im März insgesamt über zwei Milliarden Euro auftreiben, um den Haushalt in der Spur zu halten. Wir haben da offensichtlich ein Riesenproblem, sagte der CD&V-Vizepremier Kris Peeters.

Ohne ihn ausdrücklich zu nennen, meint Peeters mit "wir" eigentlich seit einiger Zeit erfahrungsgemäß den N-VA-Finanzminister Johan Van Overtveldt. Der warnte aber quasi prophylaktisch schon vor Panikmache: Für Schlussfolgerungen gleich welcher Art sei es noch zu früh, es fehle einfach der Gesamtüberblick.

Ähnlich äußerte sich auch die MR-Kollegin Sophie Wilmès: Fehlentwicklungen in einem Bereich könnten durch positive Überraschungen anderswo ausgeglichen werden. So sei etwa das Wachstum schon nach oben korrigiert worden, um nur ein Beispiel zu nennen. Sie warte deswegen auf den endgültigen Bericht des sogenannten Monitoring-Komitees. Und der werde nach den Karnevalsferien vorliegen. Also: das alles wäre am Ende dann doch nicht mehr als das übliche Rauschen im Blätterwald, so zumindest die Botschaft der Regierung.

Dennoch sorgen solche Meldungen natürlich für Unruhe, allen voran bei den Gewerkschaften. Die haben schon Angst vor einer neuen Sparrunde.

Flexibilisierung der 38-Stunden-Woche

Dabei haben die Arbeitnehmervertretungen im Moment ein ganz anderes Eisen zu schmieden. Das Peeters-Gesetz zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Eigentlich soll nach dem Willen des Arbeitsministers für jeden was dabei sein. Beispiel: für Arbeitnehmer soll es einfacher werden, je nach privater Situation Telearbeit zu beantragen. Sprich: Man arbeitet von zu Hause.

Im Gegenzug gibt es aber auch für die Arbeitgeber eine doch wesentliche Neuerung: Das enge Korsett der 38-Stundenwoche wird aufgebrochen. Die Arbeitszeit soll auf Jahresbasis berechnet werden. Wenn mehr Arbeit ansteht, dann soll es auch möglich sein, mehr zu arbeiten. Die Gewerkschaften beklagen, dass das Gesetzespaket vor allem den Arbeitgebern zugutekommt. Denen wiederum geht das Ganze noch nicht weit genug. Peeters appellierte derweil in der VRT an alle Beteiligten, jetzt erstmal von dem Gesetz Gebrauch zu machen, denn in dem Menü sei schließlich für jeden was dabei.

Studienjahre für die Pension geltend machen

Die Föderalregierung hat ebenfalls den Weg geebnet für die Möglichkeit, Studienjahre gegen Zahlung einer Geldsumme für die Berechnung der Pension geltend zu machen. Demnach können Studienjahre, die nach dem Alter von 20 Jahren erfolgreich abgeschlossen wurden, der Laufbahn angerechnet werden, das gegen eine Zahlung von 1.500 Euro je Studienjahr. Das Gesetzespaket muss allerdings noch durch Parlament.

Bei all dem kann man zumindest eins feststellen: die Regierung scheint nun doch aus ihrem Winterschlaf erwacht zu sein.

b/vrt/rtbf/fs - Bild: Laurie Dieffembacq (belga)

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