Wenn Mitarbeiter von Öffentlichen Sozialhilfezentren, Asylunterkünften, Krankenkassen oder sozialen Einrichtungen bei Personen Hinweise auf terroristische Aktivitäten finden, müssen sie dies der Justiz melden.
Das Berufsgeheimnis ist in diesem Fall nicht anwendbar.
Die Oppositionspartei CDH stimmte mit der Mehrheit
Der SP.A-Bürgermeister von Vilvoorde, Hans Bonte, kritisierte, dass der Gesetzesvorschlag zu schwammig sei. Es sei nicht klar, welche Informationen weitergeleitet werden müssen und welche nicht.
vrt/est - Foto: Benoît Doppagne (belga)