Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU gekippt. Zu dem Urteil kam es, nachdem die Richter die Vorratsdatenspeicherungen in Schweden und Großbritannien überprüft haben. Das Urteil gilt nun als Richtlinie für die gesamte EU. Vorratsdatenspeicherungen sollen jedoch im Kampf gegen Kriminalität und Terror weiterhin möglich sein. Hier müssten jedoch genauere Regeln greifen, fordert der EuGH.
Die Vereinigung belgischer Untersuchungsrichter zeigt sich in einer ersten Reaktion geschockt. Das EuGH-Urteil würde den Ermittlungsspielraum deutlich eingrenzen. Man wolle bis auf Weiteres an der belgischen Gesetzeslage festhalten, heißt es.
Auch die Kommission zum Schutz der Privatsphäre nuanciert das Urteil aus Luxemburg: Belgien habe sowieso keine umfassende Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz sei bereits 2014 angepasst worden. Das aktuelle Urteil habe demnach kaum Auswirkungen auf die belgische Gesetzgebung.
vrt/ard/belga/dop - Foto: Siska Gremmelprez/BELGA