Dies sei für die Eltern eine wichtige Hilfe in ihrem Trauerprozess, erklärte die christdemokratische Politikerin. Bisher ist eine offizielle Registrierung nur möglich, wenn das Kind nach 180 Schwangerschaftstagen zur Welt kommt.
Die Abgeordnete Becq hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der dies ändern soll. Als Beispiele nannte sie Frankreich und die Niederlande, wo eine Eintragung des Kindes ins Geburtsregister auch vor dem 180. Schwangerschaftstag auf Wunsch der Eltern möglich ist.
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