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  • 80 Jahre BRF
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Kommentar: Der Zweck heiligt nicht die Mittel

09.02.202418:20
  • Föderalregierung
  • Vatikan
BRF-Redakteur Boris Schmidt
BRF-Redakteur Boris Schmidt (Bild: Sylke Tegtmeier/BRF)

2010 ist Roger Vangheluwe von seinem Amt als Bischof von Brügge zurückgetreten. Der Grund: sexueller Missbrauch von Minderjährigen. Allerdings ist er nie strafrechtlich verfolgt worden, die Taten lagen zu lang zurück. Seitdem versteckt sich Vangheluwe in einer Abtei in Frankreich vor der Öffentlichkeit. Aber jetzt ist sein Fall wieder hochaktuell.

Zuerst die Fakten, soweit sie aktuell bekannt sind: Es geht um einen Computer von Roger Vangheluwe, der vor über zehn Jahren beschlagnahmt worden ist. Darauf konnten Cyberexperten tausende pornografische Bilder sicherstellen. Laut Medienberichten sehr gewalttätiger Natur und nur mit Männern. Außerdem auch noch hunderte Aufnahmen nackter Kinder.

Juristisch verfolgt worden ist Vangheluwe dafür nicht, denn - das ist wichtig - die Staatsanwaltschaft hat dafür keine gesetzliche Grundlage gesehen: Im Fall der Pornobilder handele es sich um erlaubtes Material und die Nacktaufnahmen der Kinder seien nicht sexueller Natur gewesen, so die Einschätzung der Justiz.

Justizminister Paul Van Tigchelt hat auch bestätigt, dass Vangheluwe wegen der Bilder unter belgischem Recht nicht verfolgt werden kann. Allerdings, so seine Idee, könnte sich ja vielleicht kirchenrechtlich hier etwas holen lassen. Denn die belgische Bischofskonferenz versucht seit Langem, Vangheluwe den Bischofstitel entziehen zu lassen durch den Vatikan.

Vor einigen Tagen hat die Konferenz auch ein entsprechendes neues Dossier in Rom eingereicht. Van Tigchelt versucht offensichtlich, dieser Initiative unter die Arme zu greifen, indem er dem Vatikan Einsicht in besagte Akte mit den Pornobildern angeboten hat. Es sei Zeit, damit abzuschließen und danach diesen Mann totzuschweigen, begründet er sein Vorgehen.

Aber tut sich ein Justizminister wirklich einen Gefallen, wenn er Worte benutzt, die irgendwie doch eher an eine persönliche Abrechnung denken lassen als an ein faires Verfahren? Insbesondere wenn man sich daran erinnert, dass er ja schon Ende letzten Jahres in der Kammer quasi ein Ultimatum ausgesprochen hatte: Die Frage des Bischofstitels müsse noch vor dem für dieses Jahr angekündigten Papstbesuch geklärt sein, so Van Tigchelt damals.

Sollte sich ein Justizminister überhaupt so offen einmischen, wenn es um Verfahren geht, die noch laufen? Und was sagt es über den Glauben des Justizministers an das belgische Rechtssystem aus, wenn er das Kirchenrecht heranziehen muss, um sein Ziel zu erreichen? Man kann irgendwie nachvollziehen, dass der Anwalt von Vangheluwe kritisiert, dass Van Tigchelt im Ausland mit belgischen Gerichtsakten hausieren gehe.

Dann ist da noch die Aussage des Justizministers, dass er im Interesse der Opfer handele, deren Leiden lange genug gedauert hätten. Eine hochbrisante Aussage. Denn falls eines Tages neue Vorwürfe gegen Vangheluwe auftauchen sollten, könnte ausgerechnet Van Tigchelts Vorgehen einen Prozess platzen lassen. Wäre das im Interesse der Opfer?

Viel schwerer wiegt aber ein anderes Problem: Laut verschiedenen Kirchenrechtsexperten ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Pornobilder Vangheluwe tatsächlich seinen Bischofstitel kosten werden. Falls die Affäre wirklich mit so einem Rohrkrepierer endet, dann hätte sich Van Tigchelt zumindest schuldig gemacht, falsche Hoffnungen geweckt zu haben bei den Opfern sexuellen Missbrauchs und bei vielen belgischen Gläubigen.

Dann ist da auch noch die Frage, was Van Tigchelt antreibt: Ist es rechtschaffener Zorn über jemanden, der in den Augen vieler viel zu leicht davongekommen ist? Oder vielleicht doch zumindest zum Teil auch politisches Kalkül, weil bald Wahlen sind? In beiden Fällen sollte sich der Justizminister eines in Erinnerung rufen: Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Boris Schmidt

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