12 Kommentare

  1. Cogito ergo sum.

    Politik, Wissenschaft und Medien sollten sich das reflexhafte Framing ebenso verkneifen, wie es auch für durchgeknallte Aktivisten, Trump-Anhänger oder gar Terroristen gilt.
    Insbesondere der Journalismus muß aufpassen, sich mit keiner dieser Gruppierungen gemein zu machen.

  2. Und jetzt sucht Trump zusammen mit der Rechtsabteilung des W.H. eine Möglichkeit sich selbst , seine Familie und Freunden etc etc am 19.01.2021 vorbeugend gegen Strafverfolgung zu begnadigen. Dieser Mann und so ein paar nette andere Zeitgenossen in seiner Umgebung sind sehr , sehr Krank nicht nur im Kopf sondern auch in ihrer Seele. Von dem Fehlen jeglichen Charakters und moralischer Verantwortung mal ganz zu schweigen !!

  3. Herr Pesch.

    Guter Kommentar."Wehret den Anfängen!" klingt nicht abgedroschen, sondern ist die einzig mögliche Reaktion auf Vorfälle wie in Washington.Nur wie ?Indem man die Demokratie stärkt, mehr direkte Demokratie nach Schweizer Model zulässt und sich nicht mit Scheindemokratie a la Bürgerdialog zufriedengestellt.Insgesamt glaubwürdige Politik betreibt zugunsten aller und nicht nur zugunsten einer begüterten Oberschicht.Dann wenden sich die Menschen auch nicht unzufrieden ab und suchen ihr Glück auch nicht am linken oder rechten Rand, wo Rattenfänger mit ihren Verschwörungstheorien locken.

    Herr Van Compernolle.

    Geht das überhaupt, sich vorbeugend begnadigen, wie Sie es beschreiben ? Muss den nicht vorher ein Urteil gesprochen werden auf das man sich beruft beim Gnadengesuch ? Wäre ja eine Art Freibrief, dass man sich nicht an die Gesetze halten muss.Das beträfe nur die Bundesebene.

    Unabhängig davon kann er immer noch auf Einzelstaatenebene belangt werden.

    Trump wird nicht davon kommen.Wird sich hoffentlich verantworten müssen.

  4. Stephen Colbert in der Late Night Show (u.a. auf Youtube):

    « Violence is the last refuge of the incompetent. »

    (Gewalt ist der letzte Zufluchtsort der Versager)

    Wie es um die eingeschränkten geistigen Fähigkeiten des Noch-Präsidenten bestellt ist, erkennt man daran, das er es während seiner Amtszeit versäumt hat, mittels einer Verfassungsänderung für lebenslange Straffreiheit für sich und seine Sippe zu sorgen. Sein großer Gönner im Kreml hat sich da schlauer angestellt, und dies obwohl er weniger als Trump um seine Wiederwahl bangen musste.

  5. @Yves Tychon:
    "Gewalt" kann auch Ausdruck der Verteidigung sein. Ein in die Enge gedrängter Mensch kennt oft nur eines: den Schutz der eigenen Existenz. Der höchste Trieb des Menschen ist der Selbsterhaltungstrieb.
    Doch in diesem Fall hier ist es kein Fall der Selbstverteidigung, sondern ein nicht gerechtfertigter gesetzeswidriger Angriff.
    Dieses Zitat "Gewalt ist der letzte Zufluchtsort der Versager" darf nicht verallgemeinert werden.

    Rückblende:
    Am 04.06.2019 machten Klimaschützer im Reichstag (es war „Jugend und Parlament“) ein "die-in" (sich tot auf den Boden legen), liefen Richtung Rednerpult des deutschen Bundestages, enthüllten Transparente gegen die Kohlepolitik der Bundesregierung, und riefen ihre grünen Hetz-Parolen durchs Gebäude. Anwesende junge Menschen eilten herbei, entrissen den Klimaschützern die Transparente, Bundestagspräsident Schäuble musste die Lage beruhigen, Saaldiener beendeten die Aktion.
    Die "Grüne Jugend" kommentierte folgendermaßen: "Tumult im Bundestag! FridaysForFuture geht den nächsten Schritt und trägt den Überlebenskampf ins Parlament. Volle Unterstützung!"

    Fazit:
    Demokratiefeindliche "Klimaschützer" haben das selbe niedrige geistige Niveau wie demokratiefeindliche Trump-Anhänger!
    Wehret den Anfângen!

  6. Herr Tychon.

    Donald Trump hat nicht vorgesorgt hat, weil er sowas bisher nicht nötig hatte. Konnte sich alles erlauben, weil er genug Geld hatte, um sich notfalls frei zu kaufen. Weil das immer so war, kommt er nicht auf die Idee, dass es vielleicht auch mal anders gehen könnte. Bei Putin ist es anders. Als ehemaliger KGB Agent hat er gelernt, alle Eventualitäten einzukalkulieren. Er geht immer von "worst case" aus. Darum dieses Immunitätsgesetz. Er sorgt eben vor. Man weiß ja nie.

    Das einzige, was Trump vor Strafverfolgung schützen kann, ist eine Flucht ins Ausland unter Mitnahme seines Vermögens. Am besten nach Russland zu Freund Putin.

    Es ist sehr kompliziert, die US Verfassung zu ändern. Da muss zuerst der Kongress zustimmen und dann noch 3/4 der Bundesstaaten.

  7. Herr Scholzen Eimerscheid , nach dem was ich aus den Nachrichten ZDF / ARD / RTL aber auch aus US.-Nachrichten entnehme , soll Trump real die Macht / Befugnis besitzen , eben dieses zu jeden Zeitpunkt beschließen zu können.
    Gleichsam hat Trump das Recht jeden Straftäter , welcher gegen das US.-Bundesrecht verstoßen hat zu jeden Zeitpunkt auch während zu noch die Ermittlungen laufen oder während des Strafprozesses zu begnadigen.
    Die Rechtsabteilung des W.H. ist dabei eine Begnadigung der Familie Trump und deren Freunde & Willigen zu erarbeiten , welche Trump am 19/01/21
    verkünden will.

  8. Eine interessante Frage, die die Herren Van Compernolle und Scholzen da aufwerfen.
    Wie die genaue Rechtslage in den USA ist, habe ich auf die Schnelle nicht herausfinden können, aber in Belgien ist sie eindeutig:
    Das Recht der Begnadigung durch den König ist in Artikel 110 der Verfassung geregelt: "Der König hat das Recht, die von den Richtern verhängten Strafen zu erlassen oder zu ermäßigen [...]"

    Er übt dieses Recht übrigens "diskretionär" aus, d.h. "dem freien Ermessen eines Handelnden überlassen, am Einzelfall orientiert, nicht systematisch oder regelgebunden", auch wenn er sich natürlich vorher entsprechende Beratung einholt.

    Eines ist klar: er darf nie einen Straftäter im Voraus begnadigen, sondern nur nach einem rechtskräftig gewordenen Urteil.

    Im vorigen Jahr hat König Philipp nur zwei Mal von diesen Recht Gebrauch gemacht.

    Das GE brachte in seiner Samstagsausgebe einen Artikel darüber.

    Sich selber begandigen? Undenkbar. In seiner Funktion geniesst der König übrigens Immunität.

  9. Anscheinend geht eine Begnadigung eines US Präsidenten auch ohne vorheriges Gerichtsurteil. Als Nixon infolge des Watergate Skandals zurückgetreten war, begnadigte sein Nachfolger Ford seinen Vorgänger. (Stichwort Pardon of Nixon)

    Daher wäre es denkbar, dass Trump jetzt zurücktritt, und sich begnadigen lässt von seinem Nachfolger, dem jetzigen Vizepräsidenten. Er wäre geschützt auf Bundesebene. Auf Ebene der Bundesstaaten könnte er weiter belangt werden.

    Nachtrag :

    So einen nachträglichen Freibrief gab es auch 1934 nach der Niederschlagung des "Röhm-Putsches" in Form eines Gesetzes.

  10. Warum muss man sich selbst begnadigen ,wenn man sich nicht schuldig fühlt? Das kommt doch einem Geständnis nahe?

  11. Zitat: [das Herz der ältesten Demokratie der Welt] Da stimmt schon mal so gar nichts!
    Die USA sind weder die älteste, noch überhaupt eine Demokratie!
    Wenn sich in der Regel nur Millionäre und Milliardäre in die Präsidentschafts-Kandidatur "einkaufen" können, ist die sogenannte Wahl eh nur eine Farce.

    Bei derart groben Fehlern, bereits in den ersten Sätzen in einem Kommentar, erübrigt sich jede weitere Stellungnahme.

  12. "Erste Hinrichtung einer Frau nach US-Bundesrecht seit 70 Jahren
    17 Jahre lang waren in den USA Hinrichtungen durch den Bund ausgesetzt, ehe Donald Trump sie wieder aufnehmen ließ. Jetzt wurde eine 2007 verurteilte Mörderin getötet." (DIE ZEIT)

    Toll, wie dieser Mann bis zum letzten Tag seiner Amtszeit gegen das Verbrechen kämpft. Wäre er wiedergewählt worden, er hätte noch Grosses leisten können...

    Der Supreme Court hat die Hinrichtung zugelassen. Eine Folge der Ernennungen durch Trump?

    Es sollen in den nächsten Tagen noch zwei weitere Hinrichtungen anstehen, die zurzeit von Gerichten blockiert sind. Der grandiose Abschluss einer Präsidentschaft.