Die Debatte dauert seit Jahren und die Fronten haben sich immer wieder verhärtet. Auf der einen Seite Tierschützer, Wissenschaftler, Veterinärmediziner. Auf der anderen jüdische und muslimische Religionsgemeinschaften. Und mittendrin ein Schaf, ein Kalb oder ein Rind.
Die einen wollen es nicht zulassen, dass den Tieren ein minutenlanger, qualvoller Todeskampf bevorsteht, wenn man ihnen bei vollem Bewusstsein die Kehle durchschneidet und fordern das rituelle Schlachten mit vorheriger Betäubung. Die anderen berufen sich auf ihre Religionsfreiheit und die Menschenrechte. Sie wollen nicht, dass die Tiere vorher betäubt werden, weil ihre religiösen Rituale es nicht zulassen. Aber beide Seiten berufen sich auch auf das Wohl der Tiere.
Nach Flandern hat das wallonische Regionalparlament nach jahrelangen Diskussionen das betäubungslose Schächten verboten. Eine einstimmige Entscheidung - im Sinne des Tierschutzes. Trotz vieler Konzertierungsgespräche zwischen den Religionsgemeinschaften und den Entscheidungsträgern ist es nicht gelungen, einen Konsens zu finden. Das Dekret, das ab dem 1 September 2019 gilt, sieht vor, dass die Tiere bei rituellen Schlachtungen per reversibler Elektronarkose betäubt werden, bevor sie getötet werden.
Und darüber sind die Religionsgemeinschaften empört. Die Argumente des Tierschutzes werden auf dem Altar fundamentalistischer und archaischer Einstellungen geopfert.
Da wird die Nazikeule gezogen, wie es kürzlich Philippe Markiewicz getan hat. Er ist Vorsitzender des israelitischen Zentralkonsistoriums. In Bezug auf das Schächtverbot ohne Betäubung hatte er von der "schlimmsten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg" gesprochen und an die Naziherrschaft erinnert, als die deutschen Besatzer damals rituelle Schlachtungen unterbanden.
Sogar die christliche Glaubensgemeinschaft mischte sich in die Diskussion ein und meinte, man solle die Thematik nicht zum Anlass nehmen, die Lebensweise und die Speisevorschriften der jüdischen und muslimischen Bürger zu verachten.
In anderen Ländern werden Tiere vor dem Schächten betäubt
Doch weshalb regen sich hierzulande Religionsgemeinschaften über ein solches Gesetz auf, wenn in anderen Ländern problemlos Fleisch von vor dem Schächten betäubten Tieren verzehrt wird?
Neuseeland, zum Beispiel, gehört zu den größten Exporteuren von Fleisch in islamische Länder. Alle Tiere, meistens Schafe, werden dort vor dem Schächten betäubt, im Einvernehmen mit den jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaften. Das Königreich Saudi-Arabien ist eines der größten Abnehmer von Schaffleisch aus Neuseeland. Auch Indonesien, Malaysia oder Jordanien importieren Fleisch von Tieren, die vorher betäubt wurden. Und essen nach ihren Speisevorschriften.
Hierzulande scheint das auch der eine oder andere einzusehen. Nordine Taouil, der Imam von Antwerpen, erklärte kürzlich, eine Betäubung durch einen Stromstoß sei eine akzeptable Alternative. Doch damit vertritt er nicht die Ansicht von allen Muslimen.
Empörung hin, Empörung her: Fakt ist, dass der einstimmige Beschluss eines parlamentarischen Gremiums in einem laizistischen Staat über religiösem Glauben steht. Wenn manche versuchen, die Diskussion um das Schächten auszuschlachten, um anderen Hetze gegen Glaubensgemeinschaften zu unterstellen, dann verschließen sie sich der eigentlichen Diskussion und der Zielsetzung des Dekrets. Es geht einzig und allein um das Tierwohl. Der einzige Unterschied zum rituellen Schächten, ist dass die Tiere eine elektrische Kurzzeitbetäubung erfahren so wie es in Neuseeland der Fall ist.
Manche befürchten, dass künftig im stillen Kämmerlein geschächtet wird. Andere hoffen auf ein Umdenken, so wie es die Glaubensgemeinschaften in anderen Ländern praktizieren.
Das wallonische Parlament hat einen ersten Schritt für die Linderung der Tierqualen unternommen. Jetzt ist es gefordert und sollte dann auch konsequent die anderen Missstände beheben. Auf den "To-do-Zettel" sollten weitere Dekrete im Sinne des Tierschutzes stehen: Maßnahmen gegen die grausame Massenhaltung von Hühnern, gegen das Schreddern von Eintagesküken, gegen das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung, gegen die Zwangsmästung von Gänsen zur Herstellung von Stopfleber, gegen die immer wieder dokumentierten Fälle von Tierfolter und Tiermisshandlungen in Schlachthöfen, gegen unnötige Tiertransporte, gegen das Leiden der Labortiere - die Liste ist lang.
Chantal Delhez
Dieses gutgemeinte Verbot wird dazu führen, dass illegal geschaechtet wird. Denn wie will man das Verbot durchsetzen ? Religiös überzeugte Menschen lassen sich nicht abhalten. Diese denken : "illegal oder legal ist mir scheißegal!". Hier hat sich eine Situation ergeben, wo der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt. Es gibt nun mal Sachverhalte, die nur schwer mit Gesetzen zu erfassen sind. Mal abwarten, wie die Gerichte entscheiden. Es wird bestimmt zu Klagen seitens von Religionsgruppen kommen. Und da ist alles möglich.