Während im Rotterdamer Ahoy die Proben laufen, wurden Informationen für einen neuen Musikwettstreit bekannt gegeben. Die EBU (European Broadcasting Union) hat das Eurovisionskonzept nun nach Übersee exportiert für einen American Song Contest. Wer nun aber glaubt, es gehe um eine panamerikanische Veranstaltung, bei der Artisten von der Antarktis bis zur Arktis konkurrieren irrt sich. Vielmehr soll es eine Art US-Bundesvision Song Contest geben, bei dem die fünfzig Bundesstaaten, das Hauptstadtterritorium und fünf Überseegebiete in drei Runden einen Sieger bestimmen.
Damit laufen die US-Popgruppen zumindest keine Gefahr von einem unbekannten Sänger einer kleinen Karibikinsel bezwungen zu werden. Es wäre nicht der erste Versuch, das Eurovisionskonzept rechtlich geschützt zu exportieren. Das einst geplante Pendant in Asien wurde schon vor Jahren groß angekündigt, hat aber seit zwei Jahren das Planungsstadium nicht verlassen. Dabei stünden mit der australischen Stadt Gold Coast, Ort der bisherigen australischen ESC-Vorentscheidungen, bereits der Austragungsort und auch eine einstweilige Teilnehmerliste, darunter auch die Türkei, fest.
In den USA scheinen die Chancen für eine Umsetzung aber etwas höher zu sein. Als Termin wird wohl schon der Sommer 2022 anvisiert. Der schwedische Fernsehproduzent Christer Björkman, der seit zwanzig Jahren die schwedische Vorentscheidung "Melodienfestival" produziert und auch für die Song Contests 2013 in Malmö, sowie 2016 in Stockholm verantwortlich war, hat sich die Rechte gesichert.
Mit Australien ist ja bereits ein ESC-begeistertes Land zum sechsten Mal dabei. Zur Erinnerung und weil die Frage immer wieder auftaucht: Teilnahmeberichtigt sind nicht automatisch (nur) europäische Länder, sondern die Länder, die aktives Mitglied der Europäischen Rundfunkunion sind. Für die Mitgliedschaft in dieser illustren Runde muss man einen nationalen Rundfunkdienst innerhalb der sogenannten Europäischen Rundfunkzone betreiben oder in einem Land, das Mitglied im Europarat ist. Und in dieser Zone liegen auch Israel, Aserbaidschan, Armenien und Georgien. Welche Länder zur Europäischen Rundfunkzone gehören, bestimmt im Übrigen nicht die EBU, sondern die Internationale Fernmeldeunion. Theoretisch könnte auch der Vatikanstaat am ESC teilnehmen, denn auch Radio Vatikan ist Mitglied der EBU.
Biggi Müller