Franquins Tochter Isabelle ist gegen die Veröffentlichung vor Gericht gezogen. Noch vor einer Entscheidung jedoch hat der Herausgeber Dupuis die Veröffentlichung zurückgezogen. Isabelle Franquin findet, die Geschichte sei unanständig. Ihr Vater habe das nie gewollt, sagt sie. Er habe immer klipp und klar gesagt, dass er nicht wolle, dass ein anderer seine Lieblingsfigur zeichne, so die Tochter.
Franquin hatte die Rechte an seinem Werk 1992 an Marsu Productions verkauft. Dieser Verlag wurde 2013 von den Éditions Dupuis übernommen. Und Dupuis sagt, laut Angaben des Anwalts, dass Franquin in dem Verkauf unterschrieben habe, dass die Lagaffe-Geschichten ohne Zustimmung des Autors weitergeführt werden dürften. Dupuis habe das Recht erworben, die Figur Gaston neu zu zeichnen und seinen Charakter zu verändern. Den Wunsch, seinen Helden nie neu aufzulegen, hat Franquin wohl "nur" mündlich formuliert.
In der Sache geht es also um die klassische Frage nach den Autorenrechten. Die Künstler-Kollegen von Franquin sind ziemlich entsetzt. Es gibt einen offenen Brief, den ein Kollektiv aus Künstlern und Zeichnern unterschrieben hat. Dazu gehört zum Beispiel auch Philippe Geluck, der Zeichner von "Le Chat". Auch sie glauben, dass Franquin mehrfach erklärt hat, er wolle keine Kopien seines Gaston Lagaffe.
Es gibt natürlich Zeichner, die genau das Gegenteil wünschen, nämlich dass ihre Helden sie überdauern, wie Uderzo, der Asterix-Zeichner, oder Peyo, der Vater der Schlümpfe. Auch nach ihrem Tod sind viele neue Geschichten geschrieben und vor allem gezeichnet worden. Franquin wollte das offenbar nicht.
Am Montag fand in Brüssel die erste Anhörung vor Gericht statt. Mit der Zurücknahme der Veröffentlichung ist der Rechtsstreit mitnichten beigelegt. In einer Stellungnahme schreibt Dupuis, man werde in den kommenden Wochen zeigen, dass man im Recht sei. Man werde eine Lösung finden, die das geniale Erbe Franquins sicherstelle.
In der Sache geht es nicht zuletzt auch um viel Geld. Das für den Herbst angekündigte neue Album von Gaston Lagaffe sollte eine Auflage von 1,2 Millionen Exemplaren haben. Vor Gericht sehen sich beide Parteien Ende August wieder, dann werden die Plädoyers gehalten. Das Urteil ist für Mitte September anberaumt.
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