Immer öfter klingelt es. Das Smartphone ist immer dabei. Auch im Klassenraum. Und das nicht, um einfach nur auf die Uhr zu schauen. Ob mit dem Handy gespielt oder gepfuscht wird, die Konsequenz ist die gleiche: Das Handy wird für zwei Wochen konfisziert. Gibt es aber Lehrer die für den Handygebrauch in Schulen sind? Könnte er auch nützlich sein?
Dominik Piront, Sprachenlehrer an der Bischöfliche Schule St.Vith erläutert: "Wenn es dazu dienen kann, den Unterricht zu verbessern, beispielsweise als Wörterbuch oder als Nachschlagewerk, dann bin ich durchaus dafür zu haben, dass man das Handy benutzen darf. Für andere Dinge sollte es aus dem Klassenzimmer ausgesperrt werden."
Wer sein Handy trotz Verbot nutzt, der muss damit rechnen, dass es ihm abgenommen wird. Egal ob er nur auf die Uhr geguckt oder Pornos im Unterricht runtergeladen hat. Die Strafe ist für alle gleich. Für zwei Wochen wird das Handy an einem sicheren Ort weggesperrt.
Viele Schüler fühlen sich durch diese allgemeine Strafregelung ungerecht behandelt. Die stellvertretende Direktorin Dorothea Peters macht klar: "Systematisch machen wir das garantiert nicht. Es liegt in der pädagogischen Verantwortung jedes Lehrers. Da müssen sie ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl entwickeln, wann das gerechtfertigt ist, und wann nicht."
Hält die Schule sich eigentlich an das Gesetz? Dazu der Rechtsanwalt David Hannen: "Es ist gesetzlich absolut erlaubt, Handys zu konfiszieren. Sei es im Rahmen des Strafrechts oder bei Schülern, wenn es in der Schulordnung vorgesehen ist."
An der BS werden Verstöße gegen die Hausordnung durch das Lehr- und Erziehungspersonal individuell geahndet. Wie sieht es aber auf anderen Schulen aus?
"Die Dauer der Beschlagnahmung hängt von der Schulordnung ab. Manche sehen einige Tage vor, manche eine oder zwei Wochen", weiß Anwalt hannen.
Sind heutige Schulordnungen veraltet und müssen modernisiert werden? Viele Schüler sehen das so. Sie erhoffen sich einen besseren Austausch zwischen Lehrer und Schüler. Gemeinsam könnten so neue Umgangsregeln zur Nutzung von elektronischen Geräten erarbeitet werden.
Text: BS St. Vith - Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck/Belga