Zuvor müsse die 150-seitige Klage genau studiert werden, sagte der Wahlleiter heute. Laut dem FPÖ-Rechtsbeistand wurde der äußere der beiden Umschläge der Briefwahlstimmen gesetzwidrig in 120.000 Fällen bereits am Wahltag geöffnet. In diesem Fall hätten die Stimmen nicht mehr gezählt werden dürfen. Nach FPÖ-Angaben flossen sie aber dennoch ins Ergebnis ein.
Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer war in der Stichwahl am 22. Mai dem von den Grünen unterstützten Bewerber Alexander Van der Bellen nur um knapp 31.000 Stimmen unterlegen. Die FPÖ hat die Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Das Gericht entscheidet, ob die Wahl ganz oder in Teilen wiederholt werden muss.
dpa/sh