Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien bestätigt. Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer war bei der Stichwahl am 22. Mai nur knapp seinem Kontrahenten Alexander Van der Bellen unterlegen.
Die FPÖ stützt ihre Anfechtung auf zahlreiche Hinweise über "Unregelmäßigkeiten, Ungereimtheiten und Pannen". Das sagte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Mittwoch. In 94 von 117 Bezirkswahlämtern seien bei der Auszählung der Briefwahlstimmen Gesetzwidrigkeiten festgestellt worden, so Strache. In Dutzenden Fällen seien vor Eintreffen der Wahlkommission die Wahlkarten vorsortiert gewesen. Das betreffe nicht weniger als 573.275 Wahlkarten.
dpa/sh