Bei gut ausgebildeten Ingenieuren, Ärzten oder Facharbeitern habe die Türkei bereits erteilte Ausreisegenehmigungen zurückgezogen. Im Flüchtlings-Abkommen hatte die Türkei durchgesetzt, dass sie eine Auswahl treffen kann, welche Syrer ausreisen dürfen.
Inzwischen habe die Türkei dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) offiziell mitgeteilt, dass syrische Akademiker nicht mehr über den so genannten 1:1-Mechanismus ausreisen dürfen. Dieser Mechanismus besagt, dass seit dem 4. April für jeden aus Griechenland zurückgeschickten syrischen Flüchtling ein anderer Syrer legal und direkt aus der Türkei in die EU einreisen darf. Die im Flüchtlingspakt festgelegt Obergrenze liegt derzeit bei 72.000.
dpa/mh - Illustrationsbild: Aris Messinis (afp)