Er war auf Bewährung auf freiem Fuß, nachdem er 1992 einen Obdachlosen getötet hatte. Er wurde nun wegen "unbefugten Betretens eines geschützten Ortes" verurteilt.
Insgesamt zehn Minuten lang hielt sich der Mann auf dem Gelände des Palasts auf, bevor er festgenommen wurde. Die Königin befand sich zu dem Zeitpunkt im Schloss, wie aus Palastkreisen verlautete. Als Grund für sein Eindringen soll er ausgesagt haben, er habe den Garten bewundern wollen.
dpa/sh - Illustrationsbild: Kurt Desplenter (belga)