Staaten, die sich einer Umverteilung entziehen, sollen Ausgleichszahlungen von 250.000 Euro pro Flüchtling leisten. Das schlug die EU-Behörde am Mittwoch vor. Die Grundregel des Dublin-Systems, wonach in erster Linie jener Staat für Asylanträge zuständig ist, in dem Migranten den Boden der Europäischen Union betreten, soll erhalten bleiben. Allerdings sollen Asylsuchende künftig gerechter in Europa verteilt werden. Der Anteil eines jeden Landes würde sich dabei nach Größe und Wirtschaftskraft richten. Auch Flüchtlinge, die ein Mitgliedstaat aus Drittländern wie der Türkei übernimmt, würden mitgezählt.
Wenn der Richtwert eines Landes innerhalb von zwölf Monaten um mehr als die Hälfte überschritten wird, würden neue Asylbewerber künftig an andere europäische Staaten weitergeleitet. Staaten können sich aus diesem System ausklinken, müssten dann aber Ländern, die daran teilnehmen, 250.000 Euro pro Flüchtling zahlen.
Die EU-Staaten und das Europaparlament müssten der Neuregelung zustimmen. Tschechien machte bereits deutlich, dass es die Vorschläge ablehnt.
dpa/fs