Die Strafmaßnahmen schadeten den französischen Wirtschaftsinteressen, heißt es in der Begründung. Außerdem seien die Sanktionen völlig unwirksam und der Minsker Friedensplan für die Ostukraine sei in einer Sackgasse. Die Abstimmung ist für die französische Regierung nicht bindend.
Eingeführt wurden die Strafmaßnahmen der EU in Reaktion auf die Eskalation des Ukraine-Konfliktes im Juli 2014. Vor allem die Wirtschaftssanktionen sind umstritten, weil sie auch europäischen Unternehmen Milliardenverluste brachten. Diese gelten derzeit bis Ende Juli, ihre Aufhebung hatte die EU im vergangenen Jahr an die Erfüllung der Vereinbarungen des Minsker Friedensplans geknüpft.
dpa/est