Sie seien ohne objektive und einsichtige Begründung deutlich schlechter gestellt als die Mehrheit der sunnitischen Muslime, entschieden die Straßburger Richter. Damit hatte eine Beschwerde von mehr als 200 Aleviten Erfolg.
Sie wollen unter anderem erreichen, dass ihre Gebetshäuser und Gottesdienste offiziell anerkannt werden. Als zweitgrößte türkische Religionsgemeinschaft erheben sie zudem Anspruch auf staatliche Fördermittel.
Die Regierung in Ankara hatte ein entsprechendes Gesuch 2005 zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Aleviten seien eine religiöse Bewegung innerhalb des Islams. Nach Auffassung der Straßburger Richter verkennt das den religiösen Charakter des alevitischen Glaubens.
Aleviten leben nicht nach den fünf Säulen des Islam. So pilgern sie zum Beispiel nicht nach Mekka und fasten auch nicht im Ramadan. Frauen und Männer sind gleichgestellt und beten im selben Raum.
dpa/mh