Die Laufzeitverlängerungen der Blöcke seien laut einem Gutachten nicht mit europäischen Recht vereinbar, weil die Umweltverträglichkeitsprüfung fehle, sagte ein Sprecher des NRW-Umweltministeriums. Die EU-Kommission solle nun prüfen, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und ein Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden müsse.
Die beiden Bundesländer haben ebenfalls bei den Vereinten Nationen Beschwerde eingelegt, weil auch nach einem UN-Übereinkommen eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen wäre, sagt das NRW-Umweltministerium.
Doel 1 und 2 sowie Tihange 1 waren 1974 und 1975 in Betrieb gegangen und sollten eigentlich 2015 vom Netz gehen. Durch eine Gesetzesänderung wurde die Laufzeit bis 2025 verlängert.
dpa/okr - Illustrationsbild: Eric Lalmand (belga)