Der Europäische Gerichtshof hat die Corona-Staatshilfen für die Fluggesellschaften KLM und Condor bestätigt. Damit weist er die Klagen der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair zurück.
Die Niederlande hatten KLM während der Pandemie mit 3,4 Milliarden Euro unterstützt, Deutschland gewährte Condor 321 Millionen Euro. Ryanair hatte gegen die Genehmigung der Europäischen Kommission geklagt und zunächst vor dem EU-Gericht Recht bekommen.
Der Europäische Gerichtshof hob diese Urteile nun teilweise auf. Das EU-Gericht habe Rechtsfehler begangen, insbesondere bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von KLM und der finanziellen Lage von Condor. Einen Teil des KLM-Verfahrens muss das EU-Gericht allerdings erneut prüfen.
belga/sh