Wer Geld durch Phishing verliert, muss von den Banken grundsätzlich das verlorene Geld zurückerhalten und zwar spätestens am nächsten Tag. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Anlass ist der Fall einer Frau aus Polen. Sie hat 700 Euro verloren, nachdem sie Betrügern persönliche Bankdaten gegeben hatte. Nach dem Urteil liegt die Beweislast bei der Bank. Sie muss das Geld zunächst erstatten. Anschließend kann sie versuchen nachzuweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat.
Das Urteil betrifft europäische Verbraucherschutzregeln und gilt damit auch in Belgien und allen anderen EU-Staaten.
vrt/okr