Im Kampf gegen unerwünschte Billigimporte führt die EU eine neue Bearbeitungsgebühr ein. Ab 1. November soll die neue Abgabe für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden. Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder in Brüssel. Die Höhe der Gebühr muss noch von der EU-Kommission festgelegt werden.
Mit der Abgabe sollen die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel gedeckt werden - etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.
Die Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich zu geplanten neuen Zollgebühren, die ab Juli auch für kleinere Pakete gelten. Bei einem Warenwert bis 150 Euro fällt eine Abgabe in Höhe von drei Euro an. Bisher können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden.
dpa/est