Transsexuelle Menschen in der EU haben das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen. Das hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) beschlossen. Mitgliedsstaaten müssen Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern erlauben, urteilten die Richter in Luxemburg. Das gehöre zu dem Recht der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können.
Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei der Geburt als männlich registriert wurde. Sie lebt derzeit in Italien, wo sie eine Hormontherapie begonnen hat, und tritt heute als Frau auf. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechts, des Namens und der persönlichen Identifikationsnummer in ihrer Geburtsurkunde wurde von bulgarischen Gerichten abgelehnt, da das nationale Recht eine solche Änderung laut Gerichten nicht vorsieht.
Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen.
dpa/est