Der Namensstreit in der EU um den Gebrauch von Begriffen wie "Veggie-Burger" oder "vegetarische Bratwurst" ist erstmal vom Tisch. Solche Produktbezeichnungen sollen nach wie vor erlaubt bleiben.
Darauf haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel geeinigt. Andere vegetarische Produkte dürfen aber künftig nicht mehr etwa als "Veggie-Hühnchen" oder "Tofu-Rippchen" beworben werden.
Tabu sind demnach Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke ("Cuts") beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck. Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden.
dpa/dop